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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

für Hypnosetherapie, Yager-Code-Therapie, Beratung und Coaching

Präambel:

Die Praxis Kopfgefühl Berlin - Hypnosetherapie - Janette Neetzel ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, das unter anderem auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt.

Mein Aufgaben- und Tätigkeitsbereich als Heilpraktikerin für Psychotherapie umfasst die psychotherapeutische Behandlung, Beratung und

Coaching. Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg meiner Klienten/Klientinnen gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Rahmenbedingungen auf dem Weg zu diesem Ziel, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu kommunizieren.

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Janette Neetzel Kopfgefühl Berlin - Hypnosetherapie (nachfolgend „Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach“ genannt) und dem Klienten/der Klientin  als Behandlungs- oder Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke der Therapie, Beratung oder des Coachings wendet.

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags

Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung, unter Berücksichtigung, eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin nicht verpflichtet, hiermit wird aber darauf hingewiesen, dass eine aktive Mitwirkung maßgeblich für den Therapieerfolg ist. Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist jedoch berechtigt, die Therapie, Beratung oder das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient/die Klientin Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

b) der Klient/die Klientin erkennt an, dass er während der Therapie, Beratung oder des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.

c) der Klient/die Klientin erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Therapie, Beratung oder des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

e) In folgenden Fällen ist der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach zwingend vor der Hypnose Sitzung zu informieren, da eine Kontraindikation für Hypnose vorliegen könnte: 

  • Psychose (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...),

  • Persönlichkeitsstörung,

  • Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankung,

  • Herzerkrankung,

  • Erkrankung des zentralen Nervensystems,

  • Thrombose,

  • Depressionen (bestimmte Arten),

  • ADS (bestimmte Arten),

  • kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall,

  • geistige Behinderung,

  • Suchterkrankung (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit),

  • Einnahme von Psychopharmaka,

  • Schwangerschaft oder

  • Sie aufgrund Ihres Anliegens auch in ärztlicher Behandlung sind.  

Im gemeinsamen Gespräch wird erörtert, ob vor einer Hypnose Sitzung erst die Einwilligung des entsprechenden Arztes oder Therapeuten eingeholt werden muss. Es ist auch möglich, dass der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach von einer Hypnose Sitzung abraten oder eine solche ablehnen muss.

 

§ 4 Honorierung

a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach und Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website, dem Vertrag oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.

b) Grundsätzlich ist das Honorar jeweils nach jeder Therapie, Beratung oder Coaching vom Klienten bar oder per Überweisung zu bezahlen. Das Honorar ist sofort fällig. der Klient/die Klientin erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Ausfallhonorar

a) Versäumt der Klient/die Klientin einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er/sie dem Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient/die Klientin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

Wird der Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt schuldet der Klient/die Klientin dem Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ein Ausfallhonorar:

bei Absage weniger als 48 Stunden in Höhe von 50%,

bei Absage weniger als 24 Stunden in Höhe von 100% 

des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfensters entspricht. Das Ausfallhonorar ist sofort fällig.

b) Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach.

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§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

a) Soweit der Klient/die Klientin Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach nimmt nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informiert sich der Klient/die Klientin bei seiner/ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung eigenverantwortlich. 

 

c) Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Klienten/die Klientin abzuklären. Ebenso haben der Klient/die Klientin das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind vom Klienten/der Klientin zu tragen.

 

d) Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coach ist von dem Klienten/der Klientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

e) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient/die Klientin. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Therapie, Coaching, Beratung

a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Therapie, Beratung, Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.

d) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient/die Klientin stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu.

e) Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz (c) nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten

gegenüber Fürsorgeberechtigten Personen ein oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

f) Die Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

g) Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.

 

§ 8 Rechnungsstellung

Die Rechnungen, die der Klient/die Klientin nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:

Vollständiger Name und Anschrift des Heilpraktikers für Psychotherapie, Berater und Coaches, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Therapie, Diagnose(n) gemäß ICD-10

(bei Psychotherapie), Beratung, Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuern oder Steuerbefreiung 

Heilbehandlungen (heilkundliche Psychotherapie) sind nach § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

 

§ 9 Kündigung

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

§ 10 Rückforderungen

a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Therapie-, Beratungs- oder Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 11 Datenschutz / Verschwiegenheit

a) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

b) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

c) Der Heilpraktiker für Psychotherapie, Berater und Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Therapie, Beratung, Coachings zu verwenden.

d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.

e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 12 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB's sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

Gerichtsstand: Berlin

Stand: 25.08.2021, 10823 Berlin

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